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A G B´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume und Flächen im Hotel.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

3. Es gelten für sämtliche Leistungen des HOTEL LANDHAUS UTTUM die allgemeinen Geschäftsbedingungen des HOTEL LANDHAUS UTTUM, die Bestandteil des Vertrages werden und mit deren Geltung sich der Vertragspartner einverstanden erklärt. Entgegenstehende AGB`s des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 I BGB). Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte und für Lieferung und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf der Grundlage dieses Vertrages im Hotel Beherbergten und/oder im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen, Besuchern usw. der Beherbergten in Anspruch genommen werden.

3. Das Hotel ist zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit sich Löhne oder Kosten für das Hotel um mehr als 5 % erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer im Hotel wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn es nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Sollten vereinbarte Zimmer / Kategorien nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

6. Alle Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer. Auch im gesamten Hotelgebäude gilt das Rauchverbot. Das Nichtbefolgen kann mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250 € geahndet werden. Das Hotel behält sich des Weiteren vor, bei Zuwiderhandlungen etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen des Gebäudes, des Hotelinventars und Zufügung von Schäden Dritten geltend zu machen.

7. Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Schäden, verursacht durch Haustiere, sind vom Gast zu tragen. Das Hotel behält sich des Weiteren vor etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen des Gebäudes, des Hotelinventars und Zufügung von Schäden Dritten, verursacht durch Haustiere, geltend zu machen.

8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie (Nennung der Kreditkartendaten), einer Anzahlung oder einer Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

10. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

11. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Kunde nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Hotelaufnahmevertrages.

12. Das Hotel akzeptiert Zahlungen mit Kreditkarten erst ab dem Wert von 20,- €.

13. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung (mind. 1 Woche vor Anreisetag bei Hotelbuchungen und mind. 2 Wochen vor Anreisetag bei Ferienhausbuchungen) oder Nichtanreise (No-Show) werden 100% des gesamten Reisepreises (exklusive regionale Gästebeiträge) zur sofortigen Zahlung fällig.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Anzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; c. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; d. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; e. ein Verstoß gegen Unter- oder Weitervermietungsvereinbarung der überlassenen Räume vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Sofern in Einzelfall nicht schriftlich etwas vereinbart wurde, hat der Kunde, innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

VII. HAFTUNG

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 1.000,- € und abweichend für Geld, Wertpapiere und Schmuck, Uhren und vergleichbare Luxusgegenstände höchstens auf bis zu 400,- €. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Uhren und vergleichbare Luxusgegenstände können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, andernfalls ist die Haftung für die o. g. Wertgegenstände ausgeschlossen.

3. Die Haftung des Hotels ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast die Wertgegenstände belässt, unverschlossen bleiben.

4. PARKPLATZ: Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. FAHRRADSCHUPPEN / FAHRRADPARKPLATZ: Soweit dem Kunden ein Stellplatz für Fahrräder, E-Bikes o.ä. , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück und/oder im Fahrradschuppen abgestellter oder rangierter Fahrräder, E-Bikes o.ä. und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden VII, Abs. 1 entsprechend.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Annahme, Zustellung an den Gast, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden VII, Abs. 1 entsprechend. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

8. Hotel haftet nicht für die Leistungen Dritter.

9. Der Kunde, d. h. Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotel gegenüber in vollem Umfang für durch sie selbst oder durch ihre Gäste verursachten Schäden.

VIII. VERANSTALTUNGEN

1. Der Veranstalter als Vertragspartner des Hotels hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen, ihm obliegt die Einhaltung der Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

2. Änderungen der angemeldeten Teilnehmerzahl sind eine Woche vor dem Termin der Veranstaltung dem Hotel mitzuteilen.

3. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen, Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel einen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Daraus entstehen keine Schadensersatzansprüche für den Veranstalter.

4. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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